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ــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــــ
Christian
Schaffner

Fachkompetenz
Die Bezeichnung Sachverständiger, als auch der Begriff Zertifizierung ist in Deutschland nicht geschützt.

Eine besondere Anerkennung genießen Zertifizierungen durch akkreditierte Zertifizierungsstellen. Mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist die besonders hohe Eignung auf dem Sachgebiet nachgewiesen. Die bedeutendste akkreditierte Zertifizierungseinrichtung in Deutschland ist die HypZert GmbH. Die besondere Sachkunde ist in einem aufwendigen Prüfverfahren nachzuweisen und untersteht der ständigen Aufsicht durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Generell vor Gerichten und Behörden, ganz besonders bei Steuerbehörden, ist dieser Nachweis der besonderen Sachkunde von Bedeutung. Zum Beispiel wird hier beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes wie folgt verweisen: „Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann ein Gutachten dienen. Das Gutachten ist vom zuständigen Gutachterausschusses, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder von Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige entsprechender Norm zertifiziert worden sind, zu erstellen.“

Bewertungsgesetz (BewG) § 198 (2) – Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts.

Erfahrung
Es liegt auf der Hand – allein die fachlichen Kompetenz ist für ein professionelles Gutachten nicht ausreichend. Erst in Kombination mit der praktischen Tätigkeit und den in langen Jahren gewonnene Erkenntnisse ist es möglich ein qualifiziertes Gutachten zu erstellen.

Berufsethik
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 setzt nicht nur die besonders hohe Eignung auf dem Sachgebiet voraus, sondern auch eine entsprechende Berufsethik. Das oberste Gebot ist dabei die absolute Neutralität gegenüber allen Parteien. Das Qualitätssiegel wird nur von Personen geführt, die sich als vertrauenswürdig und integer erwiesen haben.

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