CS | SACHVERSTÄNDIGER FÜR IMMOBILIENBEWERTUNG
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Christian Schaffner

Schwerpunkt der regionalen, aber auch deutschlandweiten und internationalen Tätigkeit ist die neutrale und unabhängige Bewertung von Immobilien.
Aufgrund meiner langjährigen Marktpräsenz und umfangreichen Expertise werden die Ermittlung von marktkonformen Immobilienwerten gewährleistet. Die hohen Qualitätsstandards sind durch regelmäßige fachliche Weiterbildung, Rezertifizierung und permanentes internes Qualitätsmanagement gesichert.
Es werden zudem die höchsten Anforderungen an nationale und internationale Standards für die Immobilienbewertung durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (HypZert).
Durch den verbindlichen und menschlichen Kundenservice, die professionelle und vertrauenswürdige Beratungsleistung und durch die Erstellung fachlich herausragender Gutachten wird das gesamte Fachgebiet der Immobilienbewertung bedient.
Auftraggeber
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• Privatpersonen • Öffentlich rechtliche Institutionen • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer • Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter • Gerichte • Unternehmen • Versicherungen, Fondsgesellschaften und institutionelle Investoren • Leasinggesellschaften und Finanzdienstleister • Stiftungen und Family Offices |
Auftragszwecke | Privatkunden |
• Vermögensregelungen • Steuerliche Angelegenheiten • Erbschafts- und Schenkungssteuer [Nachweis des niedrigeren Wertes bei Schenkungs- und Erbschaftssteuer] • Auslösung Betriebsvermögen • Für ausländische Finanzbehörden • Gutachtenerstellung für ausländische Finanzbehörden • Ehescheidungen¸, Schiedsgutachten • An- und Verkaufsverhandlungen • Finanzierungszwecke • Projektentwicklungen Beratungsleistungen • Stellungnahmen |
Leistungen für Privatkunden |
• Ermittlung des Verkehrswerts nach § 194 BauGB • Bewertung von Rechten und Lasten in Abt. II des Grundbuchs • Bewertung von denkmalgeschützten Immobilien • Bewertung von Erbbaurechten und mit Erbbaurecht belastete Grundstücke • Ermittlung merkantiler Minderwerte • Beratung bei Investitionsentscheidungen, u.a. Prüfung der Preisangemessenheit bei An- und Verkaufsverhandlungen • Erstellung von Investitionsrechnungen, Risiko- und Standortanalysen • Plausibilisierung externer Gutachten • Markt-, Standort- und Immobilienanalysen |
Auftragszwecke l Geschäftskunden |
•An- und Verkauf • Steuerrechtlichen Angelegenheiten • Finanzierung •Bilanzierung |
Leistungen für Geschäftskunden
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• Verkehrswert nach § 194 BauGB im Zusammenhang mit der ImmoWertV 2021 • Gutachten zur Bestimmung von Verkehrswerten im Zusammenhang • mit dem Nachweis des niedrigeren Wertes bei Schenkungs- und Erbschaftssteuer • bei Einlage- und Entnahmewerten • Aufteilung des Wertes in Boden- und Gebäudewertanteil • Mit dem Verkauf von Immobilien • Bewertung von Fondsimmobilien im In- und Ausland • Bewertung von Erbbaurechten und mit Erbbaurecht belastete Grundstücke • Plausibilisierung externer Gutachten • Rentabilitätsberechnungen, Machbarkeitsstudien • Markt-, Standort- und Immobilienanalysen • Beratung bei Investitionsentscheidungen, u.a. Prüfung der Preisangemessenheit bei An- und Verkaufsverhandlungen, • Ermittlung von Beleihungswerten |
Immobilienarten
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• Einfamilienwohnhäuser • Eigentumswohnungen • Mehrfamilienwohnhäuser • Teileigentum • Wohn- und Geschäftshäuser • Büroimmobilien • Logistik- und Produktionsimmobilien • Hotel- und Gastronomieimmobilien • Sozialimmobilien • Einzelhandelsimmobilien (Shopping Center, Fachmarktzentren, Läden) • Spezialimmobilien • Erbbaurechte • Objekte mit Ensemble- oder Denkmalschutz
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Mustergutachten
ISSUU LINK Mustergutachten
Honorar
Das Honorar richtet sich nach der HONORAR-RICHTLINIE DES LVS-BAYERN ZUR IMMOBILIENBEWERTUNG IN DER FASSUNG VOM 09.10.2020.
Das Basishonorar für die Ausarbeitung, die Erstellung und die Fertigung des Gutachtens beträgt:
Bei einem Objektwert bis 1 Mio. EUR: 1.900,- € + 0,2 % des unbelasteten Objektwertes
Bei einem Objektwert über 1 Mio. EUR: 2.900,- € + 0,1 % des unbelasteten Objektwertes
Dieses Basishonorar wird je nach Objektart mit den folgenden Objektfaktoren multipliziert:
keine Besonderheiten = 1,0
gemischte Nutzungen i. Obj. mind. 1,1
Wohnungs-/Teileigentum mind. 1,2
Sonderimmobilien mind. 1,4
Erbbaurechte mind. 1,5
besondere Eilbedürftigkeit mind. 1,2
Die vollständige Honorar-Richtlinie kann hier heruntergeladen werden.

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